Vision64 GmbH & Co. KG – AGB
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Geltung
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsschluss selbst sowie für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Fa. Vision64 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Agentur“ oder gelegentlich auch „wir“ genannt) mit Unternehmern iSd § 14 BGB (nachfolgend „Kunden“ oder auch „Sie“), unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Die Agentur widerspricht der Anwendung und Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Agentur.
§2. Vertragsschluss
- Verbindliche Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich in Schrift- oder Textform für die jeweils spezifizierten Dienstleistungen. Die Annahme durch den Kunden (Beauftragung) erfolgt insoweit durch Unterzeichnung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars in unveränderter Form und durch Übermittlung an uns per Briefpost, Fax oder Email. Eine gesonderte Beauftragung gilt nur in Schrift- oder Textform sowie bei eindeutigem Bezug auf unser Angebot (Nennung der Angebotsnummer und -datum). Soweit nicht anders angegeben, gilt unser jeweiliges Angebot nur bis zwei Wochen nach Angebotserhalt.
- Auftragsbestätigungen der Agentur ersetzen eine ausdrückliche Beauftragung des Kunden, wenn nicht binnen zweier Wochen schriftlich widersprochen wird; die Agentur wird in der Auftragsbestätigung auf die Bedeutung eines ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
- Bloße Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.
§3. Leistungsgegenstand
- Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ausschließlich das schriftliche Angebot bzw. die unwidersprochene Auftragsbestätigung, in welchem der vereinbarte Leistungsumfang, die Leistungszeit sowie die Vergütung festgehalten sind.
- Leistungen der Agentur bei der Übermittlung von Daten zum Abruf über das Internet („Hosting“) beschränken sich, soweit vertraglich nicht anderweitig geregelt, allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von der Agentur betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Auftraggeber bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist der Agentur nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
- Sämtliche Vorlagen, Konzepte, Entwürfe, Dateien, Illustrationen, Layout, Modelle oder sonstige Arbeitsmittel (nachstehend auch Unterlagen), die die Agentur zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erstellt oder erstellen lässt, bleiben im Eigentum der Agentur. Es besteht weder eine Pflicht zur Herausgabe dieser Unterlagen, noch ist die Agentur zu deren Aufbewahrung verpflichtet.
- 4. Ein abgeschlossener Vertrag zur Vermittlung des Registereintrags des Kunden an die zuständigen Stellen (Domainregistrierung) steht unter dem Vorbehalt der konkreten Beantragungsmöglichkeit einer jeweiligen Domain bei der zuständigen Stelle im Zeitpunkt der Übermittlung durch die Agentur. Die Agentur hat auf die tatsächliche Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr für eine erfolgende Zuteilung oder dafür, dass eine zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist. Soweit die Verschaffung und Pflege von Domainnamen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung hierbei bei einer von der Agentur frei wählbaren geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet Domains wird die Agentur im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig.
- Die Agentur bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinenmarketings (onpage und offpage) an. Insbesondere unterstützt die Agentur den Kunden in dem Bemühen, dass dessen Webseiten in den gängigen Suchmaschinen bei kundenspezifischen Suchbegriffen unter den vorderen Suchergebnissen gelistet werden. So nicht ausdrücklich anderweitig im Angebot oder den ergänzenden Geschäftsbedingungen bestimmt, sind all diese von der Agentur angebotenen Leistungen reine Dienstleistungen; d. h. ein bestimmter Erfolg der jeweiligen Maßnahmen (z. B. ein bestimmter Page Rank, eine bestimmte Positionierung in den Suchmaschinen oder Sichtbarkeit) ist nicht geschuldet.
- Soweit die Agentur von Besprechungen mit dem Kunden Berichte anfertigt, werden diese Bestandteil des Vertrages, sofern nicht der Kunde innerhalb von einer Woche nach Zugang des Protokolls schriftlich widerspricht. Die Agentur wird bei Übergabe des Protokolls auf die Bedeutung eines ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
§4. Leistungserbringung
- Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Agentur zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten je nach beauftragtem Leistungsbestandteil auf die Leistungen geeigneter Dritter (Fremddienstleister) zurückgreifen kann bzw. muss.
- Soweit im Zuge der Leistungserbringung mit Fremddienstleistern kostenpflichtige Vertragsverhältnisse zu begründen sind , behält sich die Agentur vor, diese im Namens und in Auftrag den Kunden direkt mit dem Fremddienstleister abzuschließen. Die Agentur tritt hierzu im Namen sowie auf Rechnung des Kunden auf, wozu der Kunde die Agentur mit Vertragsschluss bevollmächtigt. In diesem Fall werden die Fremddienstleister im jeweiligen Angebot benannt und mit Vertragsschluss durch den Kunden bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur insoweit alle für die Anmeldung und Betreuung notwendigen aktuellen Daten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Vertragsbeendigung besteht seitens der Agentur keine Verpflichtung, das jeweilige Vertragsverhältnis mit dem Fremddienstleister zu beenden.
- Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass – soweit vorhanden – eigene Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen der Fremddienstleister bestehen, unter deren Geltung die Leistungen der Agentur erbracht werden. Von dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf den Internetseiten der jeweiligen Fremddienstleister einzusehen sind, verschafft sich der Kunde eigenständig Kenntnis. Auf Anfrage teilt der Anbieter dem Kunden die genauen Links der Internetseiten mit, auf denen die Bedingungen der jeweiligen Fremddienstleister (z. B. Plattformbetreiber) eingesehen werden können.
§5. Vertragslaufzeit
- Der Beginn und die Dauer der beauftragten Leistung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot.
- Ist insoweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende die Geschäftsbeziehung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund stellt hierbei der Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder eine Verletzung Rechter Dritter dar.
- Sofern das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt wird, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus dem bestehenden Vertragsverhältnis. Im Rahmen der Domainregistrierung ist die Agentur berechtigt, die Domain umgehend freizugeben.
- In den übrigen Fällen einer Vertragsbeendigung ist die Agentur berechtigt, eine registrierte Domain freizugeben, sofern der Kunde nicht spätestens innerhalb einer Woche nach wirksamer Vertragsbeendigung die Domain in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat.
§6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Es ist eine vertragswesentliche Pflicht des Kunden, die Agentur mit allen ihm verfügbaren, für die Realisierung ihrer Aufgaben notwendigen oder relevanten Unterlagen bzw. Daten, Dateien und Werbematerial rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei auszustatten, alle notwendigen Informationen zu erteilen und die Agentur über alle Vertrags relevanten Vorgänge und Umstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen; dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Arbeit der Agentur bekannt werden. Zieladressen der Links sind vollständig und fehlerfrei anzugeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, Artikeltexte, Claims und alle sonstigen Werbeinhalte, die ihm zur Bestätigung und Genehmigung vorgelegt werden, unverzüglich zu prüfen und vor Freigabe etwaige Mängel oder Einwendungen geltend zu machen.
- Der Kunde stellt im Rahmen der Webseitenerstellung der Agentur auf entsprechendes Auffordern eigenverantwortlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.
- Unterliegt eine vertragsgegenständliche Leistung der Abnahme, ist der Kunde innerhalb der dafür gesetzten Fristen zur Abnahme der abnahmefähigen Leistung verpflichtet. Die Abnahme kann nur bei erheblichen Mängeln verweigert werden. Die Mängel sind der Agentur innerhalb der zur Abnahme gesetzten Frist detailliert und reproduzierbar mitzuteilen.
§7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Die Agentur verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, alle im vorgenannten Sinne vertraulichen Unterlagen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen, bzw. ausdrücklich unter diesem Vorbehalt zu kommunizieren.
- Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die ihm etwaig zur Verfügung gestellten Zugangspasswörter geheim zu halten und für deren Schutz hinreichend Sorge zu tragen.
§8. Konzeptpräsentation und Angebotsinhalte
- Alle im Rahmen der Erstellung und Übermittlung von Angeboten, Konzepten und Präsentationen bestehenden Urheber- und Kennzeichenrechte der Agentur sind vom Kunden zu beachten.
- Soweit nicht anderweitig vereinbart, behält sich die Agentur das Eigentum verkörperter Werksleistung bzw. alle Rechte hieran vor. Erhält die Agentur nach Angebotserstellung keinen Auftrag, so ist der Kunde im Falle des Besitzes an verkörperter Werksleistungen (Grafiken, Texte, Bilder, Programme) verpflichtet, diese ggf. auf Aufforderung unverzüglich der Agentur zurückzugeben bzw. von etwaigen Speichermedien rückstandlos zu löschen. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, diese Leistungen und/oder Geschäftsinformationen der Agentur – in welcher Form auch immer – für sich oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur zu vervielfältigen, zu nutzen, zu bearbeiten oder weiterzugeben.
§9. Zahlungsbedingungen, Preise und Leistungsdokumentation
- Das Honorar der Agentur bemisst sich nach dem jeweils vertragsgegenständlichen Angebot.
- Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe und sind – soweit nicht anderweitig vereinbart oder erfolgsbezogen – vor Leistungserbringung durch die Agentur auf Rechnungsstellung zu entrichten.
- Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen der Agentur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
- Im Verzugsfalle ist die Agentur berechtigt, ihre vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen einzuschränken, zurückzuhalten bzw. ganz einzustellen. Insbesondere ist die Agentur berechtigt, mit Verzugseintritt die Zugangsmöglichkeiten des Kunden zum jeweiligen Dienst zu sperren sowie im weiteren Verlauf nach weiteren fruchtlosen Mahnverlauf ohne gesonderte Ankündigung das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und die Leistungen und Dienste einzustellen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur überdies berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus angefallenen nachweisbaren Verzugsschaden behält sich die Agentur ausdrücklich vor.
- Soweit für die vertragsgemäße Abrechnung der Leistungen der Agentur relevant, dokumentiert diese im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung den jeweiligen Endrank eines Abrechnungszeitraumes durch einen softwaregesteuerten automatischen Datenabruf; Der Kunde ist im Übrigen mit Einwendungen ausgeschlossen, falls dieser nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der jeweiligen Belegführung in Schrift- oder Textform widerspricht; Die Agentur wird bei der Rechnungsstellung auf die Bedeutung eines ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
- Soweit einzelne Agenturleistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, setzt die Fälligkeit der Vergütung grundsätzlich die Abnahme des vertragsgegenständlichen Werkes voraus. Die Agentur ist hierbei zu Teilleistungen berechtigt. Unabhängig davon ist die Agentur berechtigt, bereits zu Anfang oder während der Werkerstellung soweit zumutbar und angemessen, entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen.
§10. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur für Forderungen, die schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
11. Nutzungsrechte des Kunden
- An den Entwürfen von Texten sowie an allen diesbezüglichen Materialien und Anschauungsdokumentationen bestehen Urheberrechte, an denen die Agentur ausschließlich berechtigt ist. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
- Soweit im Angebot nicht anderweitig bestimmt, räumt die Agentur dem Kunden im Falle einer zeitlich beschränkten Vertragsdauer an der vorgenannten Werksleistung auch nur für die jeweilige Vertragsdauer und ausschließlich zur vertragszweckbestimmten Nutzung das räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkte, unübertragbare, nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein. Dazu zählen insbesondere (a) das weltweite Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form, beispielsweise zur dauerhaften und/oder flüchtigen Speicherung auf elektrischen, elektromagnetischen, optischen Speichermedien, sowie (b) das weltweite Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass die Werksleistung Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne schriftliche Zustimmung durch die Agentur ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einfache Rechte hiervon abzuspalten und Dritten einzuräumen.
- Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, ohne die schriftliche Zustimmung der Agentur die auftragsgegenständliche Werksleistung zu bearbeiten, insbesondere sie selbst oder durch andere Agenturen oder sonstige Dritte umzugestalten.
- Vorschläge des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder sonstige Mitarbeit lassen die Höhe der Vergütung unberührt. Sie begründen keine Rechte an der Werksleistung der Agentur.
§12. Nutzungsrechte der Agentur
- Der Kunde räumt der Agentur sämtliche für die auftragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein.
- Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den der Agentur einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.
- Diese Nutzungsrechtsübertragung berechtigt die Agentur, seine verbundenen Unternehmen und seine Erfüllungsgehilfen insbesondere zur zeitlich, inhaltlich und geografisch unbeschränkten Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung sowie der Bearbeitung.
- Der Kunde sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher von ihm zur Nutzung übergebender Materialien und Inhalte über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung durch die Agentur erforderlich sind, und dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
§13. Gesetzeskonformität und Rechte Dritter
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist es ausschließlich Sache des Kunden, für die Einhaltung aller gesetzlichen, insbesondere telemedien-, presse-, datenschutz-, wettbewerbsrechtlicher und markenrechtlicher Vorschriften sowie der Persönlichkeitsrechte Dritter bei Umsetzung der von der Agentur vorgeschlagenen Kommunikations-, Marketing- oder Werbemaßnahmen Sorge zu tragen.
- Der Agentur obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der zu veröffentlichenden Inhalte. Dies gilt insbesondere auch für die Verwertung bzw. Zugänglichmachung von vom Kunden selbst vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Agentur erteilt selbst keine Rechtsberatung. Der Kunde wird daher eine von der Agentur vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit notfalls durch Inanspruchnahme sachverständiger Beratung vergewissert hat, oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
- Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die von ihm zur vertragsgemäßen Nutzung übergebenden oder freigegebenen Inhalte sowie die Linkverweisungen auf die von ihm angegebenen Zielseiten nicht Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, insbesondere nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. §184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen.
§14. Freistellung
- Der Kunde stellt die Agentur widrigenfalls von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Agentur aufgrund einer Verletzung der in vorstehenden Ziff. 12 und 13 beschriebenen vertraglichen Pflichten des Kunden durch die von der Agentur auftragsgemäß erbrachten Leistungen geltend machen.
- Der Kunde übernimmt hierbei auch alle zur Rechtsverteidigung der Agentur notwendige Kosten, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Ist streitig, ob ein derartiger Anspruch eines Dritten besteht, und macht der Kunde das Nichtbestehen der Ansprüche ausdrücklich geltend, so kann der Kunde die Fälligkeit des Regressanspruches dadurch vermeiden, dass er der Agentur für die Abwehr der Ansprüche im Voraus ausreichende Sicherheit für Verfahrenskosten und Schadensersatzansprüche stellt und dem Streit beitritt.
§15. Gewährleistung
- Die Agentur erbringt ihre eigenen Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik und in einer Weise, wie sie von einem professionellen Anbieter von IT-Leistungen zur Optimierung von Webseiten erwartet werden kann.
- Die Agentur übernimmt indes keine Gewährleistung für die Leistungen von Fremddienstleister, ,, soweit diese im direkten Vertragsverhältnis zum Kunden stehen und nicht gegenüber dem Kunden als Erfüllungsgehilfen der Agentur im Sinne § 278 BGB anzusehen sind.
- Der Kunde stimmt darüber hinaus darin überein, dass nach dem jetzigen Stand der Technik die Datenkommunikation über das Internet nicht völlig sicher, fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Wir gewährleisten daher nicht die jederzeitige Verfügbarkeit der verlinkenden Webseiten oder der dort eingestellten Informationsangebote; wir gewährleisten des Weiteren nicht einen bestimmten Bestand der Links oder der eingestellten Informationsangebote auf den verlinkenden Webseiten nach deren Einrichtung.
- Die Agentur gewährleistet keinen bestimmten Page Rank, ein bestimmtes Suchergebnis der Suchmaschinen, eine bestimmte Besucherzahl auf den Seiten des Kunden oder eine bestimmte Anzahl von Links auf diese Seiten.
- Änderungen eines im Angebot angegebenen Pageranks der verlinkenden Webseiten zum Zeitpunkt der Einrichtung der Hyperlinks haben auf den Vertrag bzw. die Vergütungshöhe keinen Einfluss. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nennung der jeweiligen Webseiten, unter denen die Zielseite des Kunden eingetragen wurde.
- Der Agentur ist es nicht möglich, alle Maßnahmen für den jeweiligen Kunden zu dokumentieren. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen ist die Agentur daher auch nicht zur Anpassung bereits angewendeter Maßnahmen aufgrund von geänderten äußeren System- oder Marktbedingungen verpflichtet, insbesondere nicht aufgrund von Änderungen der Suchalgorithmen der Suchmaschinen, oder geänderter Wettbewerbsumstände, insbesondere durch Änderung der Werbung von Wettbewerbern des Kunden. Dem Kunden bleibt in diesem Fall das Recht zur außerordentlichen Kündigung unbenommen, wenn Änderungen vorliegen, auf Grund derer dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Auftrags nicht zugemutet werden kann. Diese außerordentliche Kündigung lässt den Vergütungsanspruch für bis dahin abrechenbar erbrachte Leistungen unbenommen.
§16. Haftung
- Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet die Agentur bzw. Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder sofern es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht. Auch die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für Verzugs- oder Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden.
- Im Falle der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder im Falle eines Schadens, der auf grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen der Agentur beruht, ist die Haftung überdies auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden im Einzelfall beschränkt.
- Für den Verlust von Daten haftet die Agentur insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien übernehmen wir keine Verantwortung; wir sind insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
§17. Datenschutz
- Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Leistungserbringung und Leistungsabrechnung erforderlichen Daten einschließlich der Internetadressen der Blog- und Accountseiten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert.
- Nur soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, wird die Agentur die vorstehend benannten Daten auch an mit ihr verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen (bspw. die Plattformbetreiber der jeweiligen Social Media Plattformen) übertragen. Mit Erteilung des Leistungsauftrags erklärt der Kunde sein Einverständnis zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.
- Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen der Leistungserbringung – insbesondere im Rahmen der Einrichtung und Veröffentlichung der Blogseiten und Social Media Accounts – Namen, Anschriften und andere Erreichbarkeitsdaten zwingend und dauerhaft in Datenbanken gespeichert werden und von Dritten jederzeit einsehbar sind.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten einschließlich der Internetadressen der Blog- und Accountseiten in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.
- Die Agentur stellt durch geeignete Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern bzw. durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass die jeweiligen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung, der geltenden Bundes- Landesdatenschutzgesetze, sowie die jeweils geltenden Datenschutzsondervorschriften beachtet werden.
- Der Kunde hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Der Kunde kann sich hierzu z.B. über die folgende E-Mail-Adresse „mail @ vision64.de“ an die verantwortliche Stelle unserer Geschäftsleitung wenden. Die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen der Agentur finden ausdrücklich Anwendung.
§18. Sonstiges
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzt. Dies gilt auch für Eigenwerbung im Internet.
- Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. Eine Verbund- oder Kollektivwerbung wird ausgeschlossen. Ausnahmeregelungen bedürfen der individuellen Absprache.
- Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.
- Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen ist der Sitz der Agentur; die Agentur ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche auch an dem Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
B. Ergänzende Bedingungen für Link-Pakete
1. Rangverhältnis
Unser Leistungsangebot „Link-Pakete“ unterliegt den nachstehenden Geschäftsbedingungen, welche die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), die im Übrigen gelten, vorrangig ergänzen:
2. Vertragsgegenstand
Die Agentur erstellt selbst Werbetexte (Artikeltexte) auf einer im Angebot genannten Anzahl von im Übrigen für die Agentur frei wählbaren Webseiten mit jeweiligem Hyperlink auf die im Angebot genannte Internetseite des Kunden. Die verlinkenden Webseiten werden unter Domains der Agentur oder der eines Werbe- bzw. Geschäftspartners der Agentur gehostet.
3. Verpflichtung der Agentur
- Im Rahmen des erteilten Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit; ein Anspruch auf die Erstellung einer bestimmten Gestaltungsform oder eines bestimmten Inhalts der Texte besteht vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen des jeweiligen Angebotsinhaltes nicht.
- Die Agentur erstellt die Artikeltexte ausschließlich im Zuge der vertragsgegenständlichen Bemühungen um die Verbesserung der Suchmaschinenpositionierung der Zielseite des Kunden; die Agentur übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte der Artikeltexte.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache in Schriftform besteht im Falle der Vertragsbeendigung keine Verpflichtung der Agentur, die jeweiligen Einträge auf den Webseiten zu löschen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nennung der jeweils genutzten Webseiten im Sinne der vorstehenden Ziff. 3.2. Die jeweils einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung bleiben hiervon unberührt.
C. Ergänzende Bedingungen für Brancheneinträge,
1. Rangverhältnis
Unser Leistungsangebot „Webkataloge“ unterliegt den nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen, welche die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), die im Übrigen gelten, vorrangig ergänzen:
2. Vertragsgegenstand
- Die Agentur meldet die im Angebot bezeichnete Zielseite des Kunden nach ihrer Wahl auf einer unbestimmten und ggf. wechselnden Vielzahl von kostenlosen Verzeichnisdiensten, Artikelkatalogen oder sonstigen Informationsdiensten (Portale) im Internet an, welche auf die Zielseite verlinken.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache in Schriftform besteht im Falle der Vertragsbeendigung keine Verpflichtung der Agentur, die jeweiligen Einträge auf den Webseiten zu löschen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nennung der jeweils genutzten Portale. Die jeweils einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung bleiben hiervon unberührt.
3. Haftung
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Portal-Webseiten zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Für die Inhalte der verlinkenden Seiten sind stets die jeweiligen Betreiber der Portal-Seiten bzw. die dortigen Anbieter verantwortlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der eingestellten Inhalte bzw. der verlinkenden oder dort verlinkten Seiten Dritter ist uns ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar und vertraglich ausgeschlossen. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir Portal-Einträge des Kunden unverzüglich löschen lassen, soweit uns dies möglich ist.
D. Ergänzende Bedingungen Social Media Management
1. Rangverhältnis
Unser Leistungsangebot „Social Media Management“ unterliegt den nachstehenden Geschäftsbedingungen, welche die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), die im Übrigen gelten, vorrangig ergänzen:
2. Vertragsgegenstand
- Die Agentur ist nach Maßgabe der jeweiligen Beauftragung zur Einrichtung und/oder Pflege eines Account von allgemein zugänglichen Social Media Plattformen für den Kunden verpflichtet. Hierzu Verwendung finden ausschließlich die vom Kunden auf eigene Kosten der Agentur zur Verfügung gestellten Daten, Texte, Fotos, Grafiken, Videos und/oder sonstigen erforderlichen Informationen (Content) mit jeweiligem Hyperlink auf die im Angebot genannte Internetseite des Auftraggebers.
- Soweit die Erstellung von Texten, erforderliche Bild- und Textbearbeitungen, -anpassungen und -korrekturen Bestandteil der Leistungserbringung durch die Agentur sein sollen, erfolgt dies aufgrund separater Vereinbarung auf Kosten des Kunden. Die vorstehenden Regelungen zu lit. B Ziff. 3 gelten in diesem Fall sinngemäß.
3. Verpflichtung des Kunden
Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung des Contents im Sinne des Telemediengesetzes. Zu den durch den Kunden dann zur Verfügung zu stellenden Informationen zählen sämtliche für das Impressum und in sonstiger Weise nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Unternehmensinformationen).
4. Haftung
Das Marketing im Bereich Social-Media wird maßgeblich durch User beeinflusst, welche pro-aktiv Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden bewerten und weiterempfehlen können. Die Einflussnahme auf diese öffentliche Meinungsbildung durch die Agentur ist beschränkt. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass sich die öffentliche Meinungsbildung in Form von Beiträgen auf Social-Media Plattformen auch kritisch oder negativ entwickeln kann. Rechtliche Ansprüche gleich welcher Art können insoweit wegen einer fehlenden inhaltlichen Verantwortlichkeit der Agentur nicht geltend gemacht werden.
E. Ergänzende Bedingungen Domain-Verkauf
1. Rangverhältnis
Unser Leistungsangebot „Domain-Verkauf“ unterliegt den nachstehenden Geschäftsbedingungen, welche die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), die im Übrigen gelten, vorrangig ergänzen:
2. Vertragsgegenstand
- Die Agentur verpflichtet sich gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Internetdomain auf den Kunden als Erwerber. Der Kunde erwirbt die Vertrags-Domain mit allen Rechten und Pflichten.
- Nach Eingang des Kaufpreises wird die Agentur hierzu unverzüglich sämtliche für die Übertragung der Vertrags-Domain notwendigen Handlungen vornehmen und sämtliche für die Übertragung erforderlichen Erklärungen gegenüber seinem Provider, der DENIC oder sonstigen Dritten abzugeben.
- Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, sämtliche für die Übertragung der Vertrags-Domains notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und sämtliche für die Übertragung erforderlichen Erklärungen gegenüber seinem und dem bisherigen Provider, gegenüber der DENIC oder sonstigen Dritten abzugeben.
3. Hinweise
Dem Kunden ist bekannt, dass entsprechend den jeweiligen Registrierungsrichtlinien der Domain Name Registrars die Daten der Nutzungsberechtigten an den Vertrags-Domains unter Angabe ihrer Namen, Adressen und Telefonnummern in öffentliche Datenbanken („whois“) aufgenommen werden und dass diese Daten im Rahmen von Abfrageservices ggf. öffentlich zugänglich sind und weitergegeben werden. Dem Kunden werden auf Wunsch die jeweiligen Domainrichtlinien und Domainbedingungen der Domain Name Registrars ausgehändigt.
4. Gewährleistung
- Die Agentur prüft nicht die kennzeichen- bzw. marken- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Registrierung und/oder der inhaltlichen Nutzung der Vertrags-Domains durch den Kunden.
- Die Agentur sichert zu, dass sie Inhaberin der Vertrags-Domain ist und dass sie in Bezug auf die Vertrags-Domain keine Abmahnungen wegen kennzeichenrechtlicher Kollisionen erhalten hat. Die Agentur sichert ferner zu, dass sie auch nicht auf andere Weise Kenntnis von der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen die Vertrags-Domain wegen kennzeichenrechtlicher Kollisionen erlangt hat.
- Von der Richtigkeit der vorstehenden Zusicherungen abgesehen ist jede Gewährleistung für Rechtsmängel oder Haftung ausgeschlossen.
F. Ergänzende Bedingungen Suchmaschinen-Optimierung
1. Rangverhältnis
Unser Leistungsangebot „Suchmaschinen-Optimierung“ unterliegt den nachstehenden Geschäftsbedingungen, welche die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (lit. A), die im Übrigen gelten, vorrangig ergänzen:
2. Vertragsgegenstand
- Die Agentur bemüht sich nach Maßgabe der jeweiligen Beauftragung, die Webseite des Kunden bei der Suche im Internet mittels Einsatz der Suchmaschine „Google“ unter den vorderen Treffern erscheinen zu lassen. Je nach Art der Beauftragung erfolgt dies durch Maßnahmen gemäß nachfolgender Ziff. 2.2 (Onpage-Optimierung) und/oder Ziff. 2.3 (Adwords Kampagne).
- Während der Vertragslaufzeit optimiert die Agentur die Komponenten für die Indexierung der Webseite des Kunden durch Google sowie die Suchbegriffe aktiv durch Analyse des Marktumfeldes bzw. der Webauftritte von Mitbewerbern des Kunden. Diese Optimierung erfolgt mittels technischer und/oder inhaltlicher Gestaltung der Webseite zur Verbesserung der Positionierung der Webseite bei Suchmaschinen bei Suchanfragen zu den vom Kunden gewünschten Produkt- bzw. Themenbereichen. Soweit die Agentur hierzu Keywords und/oder Texte erstellt, gelten die Regelungen zu lit. B Ziff. 3 sinngemäß.
- Die Agentur erstellt einen eigenen Adwords-Account auf Rechnung des Kunden; dieser erhält uneingeschränkten Zugriff auf diesen Account. Die Agentur veranlasst die Buchung von Anzeigen zu den vom Kunden jeweils festgelegten bzw. gemeinsam bestimmten Suchbegriffen und Budgets.
3. Folgen der Vertragsbeendigung
Vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache in Schriftform wird im Falle der Vertragsbeendigung der jeweilige Adwords-Account gelöscht und die Möglichkeit des Zugriffs des Kunden auf diesen Account dadurch beendet.